a) Haushaltsnahe Dienstleistungen
Zubereitung von Mahlzeiten
Vornahme von Besorgungen
Reinigungstätigkeiten
Durchführung von Hausarbeiten
Durchführung von Botengängen
Sorgetragung für ein gesundes Raumklima
von Pflanzen und Tieren
Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)
b) Unterstützung bei der Lebensführung
Gestaltung des Tagesablaufs
Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
c) Gesellschafterfunktion, insbesondere
Gesellschaft leisten
Führen von Konversation
Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte
Begleitung bei diversen Aktivitäten
d) Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über
für die betreute Person getätigte
Ausgaben (zwingender Vertragsbestandteil gem.
§ 160 Abs. 2 Z 2 GewO 1994 idgF.)
e) praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person
auf einen Ortswechsel
f) Organisation von Personenbetreuung
Sonstige (nicht oben angeführte) Dienstleistungen, wozu auch
einzelne Tätigkeiten wie z.B.
Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeits-
aufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme, bei der
Körperpflege sowie beim An- und Auskleiden und bei der
Benützung der Toilette zählen, solange keine medizinischen
Probleme vorliegen. Sonstige ärztliche und pflegerische
Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, wenn sie durch
diplomiertes Pflegepersonal oder Ärzt/innen übertragen
wurden.
L I E B E R D A H E I M S T A T T I M H E I M